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Verlustabzug, Mantelkauf – Kein Verlust der wirtschaftlichen Identität durch Wechsel von mittelbarer zu unmittelbarer Beteiligung
Ist eine GmbH zu 75 v. H. an einer Tochter-GmbH beteiligt und erwirbt der Alleingesellschafter der Mutter-GmbH von dieser deren Anteile an der Tochter-GmbH, so bleibt gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 77/02, EFG 2003 S. 186) die wirtschaftliche Identität der Tochter-GmbH für die Betrachtung der Abziehbarkeit von Verlusten aus den Vorjahren gewahrt. Dies gelte zumal dann, wenn der Anteilserwerber schon in der Zeit, als er Alleingesellschafter der Mutter-GmbH war, die Verluste der Tochter-GmbH durch Darlehen abgedeckt habe, auf deren Rückforderung er später verzichtete (Abweichung von der Ansicht des BMF; Bezug: § 10d EStG; § 8 Abs. 4, § 54 Abs. 6 KStG).▶VT 550/03
▶Praxishinweise: (1) An der klagenden GmbH waren G zu 75 v. H. und seine Ehefrau G zu 25 v. H....BStBl I S. 455