Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Niedersächsisches 07.09.1995 VIII 136/95 V

Abgabenordnung; | Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses (§ 45 AO)

Die nach § 45 Abs. 2 AO mögliche Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses kann nach dem Beschl. des nicht im Steuerfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Aus der sinngemäß anwendbaren Vorschrift des § 1990 Abs. 1 Satz 2 BGB folgt, daß die Dürftigkeitseinrede erst im Vollstreckungsverfahren Rechtsfolgen auslösen kann.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen