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Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Rechtsanwalt
Langjährige Verluste eines selbständig tätigen Rechtsanwalts, dessen Einnahmen ohne plausible Gründe auf niedrigstem Niveau stagnieren und der seinen Lebensunterhalt aus erheblichen anderweitigen Einkünften bestreitet, sprechen regelmäßig dafür, dass er seine Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen fortführt (Abgrenzung zum , BStBl II S. 663; Bezug: § 12, § 18 EStG).▶NWB BAAAB-51719
▶Praxishinweise: Der BFH betont, dass bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit keine geringeren Anforderungen an die Gewinnerzielungsabsicht zu stellen sind als bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die jahrelange Hinnahme von Verlusten ohne entsprechende Reaktion spricht also regelmäßig dafür, dass die Tätigkeit aus privaten Neigungen ausgeübt wird. Nur...