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BFH 01.03.2005 VIII R 25/02, StuB 9/2005 S. 418

Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung „innerhalb der letzten fünf Jahre”

Das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Beteiligung „innerhalb der letzten fünf Jahre” i. S. des § 17 Abs. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist nicht für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der jeweils geltenden Beteiligungsgrenze i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG zu bestimmen, sondern richtet sich nach der im Jahr der Veräußerung geltenden Wesentlichkeitsgrenze. Diese Regelung ist verfassungsgemäß (Bezug: § 17 Abs. 1 und 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; Art. 20 Abs. 3 GG).NWB OAAAB-52354

Praxishinweise: Mit Wirkung ab dem VZ 1999 wurde die Wesentlichkeitsgrenze (= Beteiligungsquote) von 25 v. H. auf 10 v. H. herabgesetzt. Diese Regelung gilt für alle Veräußerungen, und die vor 1999 geltende Rechtslage (Wesentlichkeitsgrenze von 25 v. H.) hat keinen Einfluss auf die Besteuerung. Entscheidend ist die im Zeitpunkt...

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