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Anwendung der 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG bei der Verfügbarkeit mehrerer Kfz im Betriebsvermögen
Wird bei vier im Betriebsvermögen befindlichen Kfz für keines der Fahrzeuge zum Nachweis der privaten Nutzung ein Fahrtenbuch geführt, ist gem. die typisierende 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf alle vier Fahrzeuge anzuwenden (siehe auch Ziffer 2 des , BStBl I S. 148 = StuB 2002 S. 186). Dem steht die – wegen Verschmutzung des Kofferraums und gemeinsamer Nutzung nur eines Fahrzeugs durch die Eheleute – behauptete Nutzung nur zweier Fahrzeuge zu privaten Zwecken nicht entgegen.▶NWB XAAAB-44760
▶Praxishinweise: (1) Im vorliegenden Prozess vor dem FG München war die Klägerin – die ein Hoch- und Tiefbauunternehmen mit einem Baustoffhandel in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betr...