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Steuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
(1) Die vermögensverwaltende Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unterliegt der GewSt. (2) Die (sachliche) GewSt-Pflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft beginnt mit Aufnahme ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit. (3) Die GewSt-Pflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft ist nicht von der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr abhängig (Bezug: § 2 Abs. 1 GewStG; § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG).▶VT 340/04
▶Praxishinweise: Die Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, wonach als Gewerbebetrieb in vollem Umfang auch die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft gilt, wenn an dieser ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die Nichtgesellschafter sind, z...