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Wohnungseigentum; | Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgemeinden
Nach § 22 BauGB bedarf in überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägten Gemeindegebieten die Begründung von Wohnungseigentum der Genehmigung; diese darf nur versagt werden, wenn durch die beantragte Begründung des Wohnungseigentums die Fremdenverkehrsfunktion beeinträchtigt wird. Die gesetzliche Regelvermutung, daß die Begründung von Wohnungseigentum in den vom Fremdenverkehr geprägten Gemeindegebieten zur Zweitwohnungsnutzung mit negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur führt, kann nicht durch bloße Absichtserklärungen der Antragsteller widerlegt werden. Auch das Angebot eines Antragstellers, durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch seine Absicht zu sichern, die Eigentumswohnung nicht als Zweitwohnung zu nutzen, ist nicht ausreichend, da die Einhaltung einer solchen Dienstb...