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StuB 8/2002 S. 412
Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch GmbH-Geschäftsführer
Der Geschäftsführer einer GmbH wird gem. (BB 2002 S. 322) erst mit seiner Bestellung für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich; das pflichtwidrige Verhalten früherer Geschäftsführer könne ihm grundsätzlich nicht zugerechnet werden (Bezug: § 823 BGB; § 266a StGB).