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StuB 8/2002 S. 402

Anwendung der Gepräge-Theorie

Die Regelung des § 52 Abs. 20b EStG 1985 i. d. F. des StBereinG 1986 vom zur rückwirkenden Wiedereinführung der Geprägegrundsätze i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist nach dem (n. v.) mit dem GG vereinbar.

Praxishinweise: Mit dem (BStBl II S. 751) gab der BFH seine Gepräge-Rechtsprechung auf. Die Gepräge-Grundsätze wurden mit dem o. g. Gesetz rückwirkend wieder eingeführt. Der BFH sah in seinem Beschluss vom die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung mit dem GG deshalb als gegeben, weil der betroffene Stpfl. bis zum Ergehen (bzw. dem Bekanntwerden durch Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung) des Beschlusses des GrS vom (a. a. O.) von den bis dahin in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ausgehen musst...

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