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FG München 14.02.1995 16 K 2261/94

Einkommensteuer; | Pflegepauschbetrag auch bei häuslicher Pflege nur an den Wochenenden (§ 33b EStG)

Wer eine nicht nur vorübergehend hilflose Person in seiner Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen pflegt, kann an Stelle einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG einen Pflegepauschbetrag von 1 800 DM im Kj in Anspruch nehmen (§ 33b Abs. 6 EStG). Das FG München hatte darüber zu befinden, ob dieser Pflegepauschbetrag auch dann zu gewähren ist, wenn Eltern ihren schwerbehinderten Sohn, der unter der Woche in einem Pflegeheim untergebracht war, an jedem Wochenende zu sich nach Hause holten und in ihrer Wohnung betreuten. Es kam im rkr. Urt. v. - 16 K 2261/94 zu dem Ergebnis, daß es für die Gewährung des Pflegepauschbetrags ausreicht, wenn die häuslichen Pflegemaßnahmen mindestens 10 v. H. des gesamten pflegerischen Zeitaufwands betragen. Da die Kl. diese Voraussetzungen erfüllten, wurde ihnen der Pflegepauschb...

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