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Vertretung eines Betriebs in der ehem. DDR
Eine Funktionsvollmacht berechtigte nicht zur Vertretung eines Betriebs beim Abschluss eines beurkundungsbedürftigen Vertrags (§ 55 Abs. 2 ZGB [Zivilgesetzbuch der ehemaligen DDR], so ).▶VT 438/03
▶Praxishinweise: Auch soweit Mitarbeiter eines Betriebs oder einer einem Betrieb gleichgestellten Einrichtung in der Schlussphase der DDR damit betraut waren, Grundstücke und Gebäude aus dem Volkseigentum zu verkaufen, gehörte dies nicht zu den Aufgaben, die einem Mitarbeiter eines Betriebs üblicherweise übertragen waren und daher aufgrund Funktionsvollmacht erfolgen konnten (vgl. Mühlmann/Krüger, NJ 1976 S. 93, 95). Die Verkäufe von Gebäuden auf volkseigenen Grundstücken dienten nicht der Erfüllung der allgemein einem Betrieb ob...