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Pensions- und Tantiemezusagen an nahe Angehörige des Arbeitgebers
Eine betriebliche Veranlassung von Pensions- und Tantiemezusagen an Arbeitnehmer, die nahe Angehörige des Arbeitgebers sind, ist nicht allein deshalb zu verneinen, weil keine fremden Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeitsmerkmalen im Betrieb beschäftigt werden und auch bei anderen Betrieben gleicher Größenordnung keine vergleichbaren Beschäftigungsverhältnisse ermittelt werden können.
Praxishinweise: Die Entscheidung stellt klar, dass die Unmöglichkeit eines betriebsexternen Fremdvergleichs nicht automatisch zu einer Nichtanerkennung der erteilten Zusagen führt. Ist ein externer Fremdvergleich nicht möglich, so ist durch eine Gesamtwürdigung aller Umstände zu entscheiden, ob die Vergütung dem Grunde und der Höhe nach angemessen ist. Die...