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BFH 16.12.2004 IV R 4/04, StuB 6/2005 S. 276

Kleintierzucht als gewerbliche Tätigkeit

Die Züchtung und das Halten von Kleintieren, wie Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Hamstern, Ratten und Mäusen, die als Haustiere oder als Lebendfutter für andere Tiere verwendet werden, stellen ungeachtet einer vorhandenen Futtergrundlage eine gewerbliche Tätigkeit dar, nicht aber eine land- und forstwirtschaftliche Tierzucht und -haltung, die zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG berechtigen würde (Bezug: §§ 13, 13a, 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG).NWB EAAAB-43965

Praxishinweise: Die Bewirtschaftung von Grundstücken als Futtergrundlage für Tiere führt dann zu landwirtschaftlichen Einkünften, wenn das Futter für Arbeitstiere verwendet wird bzw. wenn die Tiere ausschließlich der menschlichen Ernährung dienen (= Veredelung). Ein solcher Bezug zur traditionellen Landwi...

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