Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kleintierzucht als gewerbliche Tätigkeit
Die Züchtung und das Halten von Kleintieren, wie Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Hamstern, Ratten und Mäusen, die als Haustiere oder als Lebendfutter für andere Tiere verwendet werden, stellen ungeachtet einer vorhandenen Futtergrundlage eine gewerbliche Tätigkeit dar, nicht aber eine land- und forstwirtschaftliche Tierzucht und -haltung, die zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG berechtigen würde (Bezug: §§ 13, 13a, 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG).▶NWB EAAAB-43965
▶Praxishinweise: Die Bewirtschaftung von Grundstücken als Futtergrundlage für Tiere führt dann zu landwirtschaftlichen Einkünften, wenn das Futter für Arbeitstiere verwendet wird bzw. wenn die Tiere ausschließlich der menschlichen Ernährung dienen (= Veredelung). Ein solcher Bezug zur traditionellen Landwi...