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Fehlender Hinweis auf Kirchenaustritt als Beratungsverschulden
Ist ein Kirchenaustritt objektiv geeignet, erhebliche steuerliche Belastungen zu verhindern, so hat ein StB seinen Auftraggeber/Mandanten hierüber im Rahmen seiner Verpflichtung zur vollständigen und umfassenden Belehrung aufzuklären. Dass ein Kirchenaustritt dabei zum Bereich der höchstpersönlichen Gewissensentscheidungen zählt, macht den entsprechenden (Beratungs-)Hinweis ebenso wenig entbehrlich wie die fehlende Erkennbarkeit/Kenntnis des Beraters über die potenzielle Bereitschaft des Mandanten zu einem Kirchenaustritt. Denn in jedem Fall bleibt der Berater verpflichtet, den Mandanten über alle ihm drohenden Steuernachteile aufzuklären und ihm – dem Mandanten – die eigenverantwortliche Entscheidung über sein weiteres Verhalten zu überlassen. Macht der Berater insoweit geltend, der Manda...