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Zeugnisverweigerungsrecht des Steuerberaters gegenüber gelöschter GmbH
Nach dem Beschluss des LG Bielefeld vom - 20 T 19/03 (NJW-RR 2003 S. 1545) steht dem ehemaligen StB einer GmbH nach deren Löschung im Handelsregister kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr zu.▶VT 275/04
▶Praxishinweise: (1) Zeugenaussagen – ob freiwillig oder aufgrund gerichtlicher Vorladungen – bergen für jeden Berater ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial: Nicht nur die eigenen sowie die Interessen des Mandanten stehen auf dem Spiel und müssen gewahrt werden; auch die drohenden strafrechtlichen Konsequenzen bei Überschreiten der beruflichen Verschwiegenheitspflichten (namentlich etwa bei zusammenveranlagten Ehegatten) oder einer, wenn auch nur fahrlässigen Falschaussage müssen rechtzeitig erkannt und bedacht werden.
(2) Grundsätzlich ist jedermann, also auch d...