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BFH 08.01.2003 VII R 37/02, StuB 6/2003 S. 288

Anforderungen an die Vorbildung (praktische Tätigkeit) eines Beratungsstellenleiters

Die Fertigung von Monatsabschlüssen eines Unternehmens als Grundlage für die Prüfung von dessen Kreditwürdigkeit stellt in der Regel keine Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern dar, wie sie als Voraussetzung für die Bestellung des Leiters einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins verlangt wird (Bezug: § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StBerG).▶VT 398/03

Praxishinweise: Ebenso wie bei den praktischen Anforderungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung (§ 36 Abs. 3 StBerG) verlangt der BFH auch bei einem Beratungsstellenleiter eine praktische Tätigkeit, die sich auf den Kernbereich der späteren Berufstätigkeit bezieht. Die Befassung mit dem Steuerrecht muss der Hauptinhalt der Tätigkeit sein; eine Berührung von Randgebieten des Steuerrechts ist nicht au...

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