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Zusendung von Informationsmaterial durch Lohnsteuerhilfeverein an Nicht-Mitglieder
Die Unzulässigkeit des unaufgeforderten Zusendens von Informationsmaterial eines Lohnsteuerhilfevereins an Nicht-Mitglieder kann gem. Urteil des OLG Dresden vom - 14 U 2019/00 (DStRE 2001 S. 1067) nicht aus dem StBerG hergeleitet werden. Eine unzulässige Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall liegt nicht schon dann vor, wenn einzelne Personen oder ein größerer Personenkreis wegen eines vermuteten Beratungsbedarfs angesprochen werden, sondern erst dann, wenn die konkrete Kenntnis von einem akuten Beratungsbedarf einer Person ausgenutzt wird. Eine sachliche Unterrichtung i. S. von § 8 Abs. 1, § 57a StBerG liegt nur vor, wenn die Angaben objektiv nachprüfbar und frei von persönlichen Wertungen sind. Daran fehlt es bei persönlichen Selbsteinschätzungen wie „Unser Ziel ist die optimale Interessen...