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Erlöse aus Agenturgeschäften keine Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben
Die aus Agenturgeschäften vereinnahmten Geldbeträge (hier Erlöse eines Tankstellenpächters für Mineralölprodukte) sind auch bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nicht als Betriebseinnahmen, die Weiterleitung dieser Beträge nicht als Betriebsausgabe zu erfassen. Verwendet der Unternehmer diese in fremdem Eigentum stehenden Geldbeträge zunächst für private Zwecke und nimmt sodann Darlehen auf, mit denen er die Geldbeträge ersetzt, entnimmt er daher keine Betriebseinnahmen und finanziert auch keine Betriebsausgaben (Bezug: § 39 AO 1977; § 4 Abs. 1 und 4, § 5 EStG; § 242 Abs. 1 HGB).▶NWB QAAAB-43507
▶Praxishinweise: Das „Zwei-Konten-Modell”, das es ermöglicht, nach und nach Eigenkapital durch Fremdkapital zu ersetzen und damit abzugsfähige Schuldzinsen zu erhalten, funktioniert nur, wenn Aufwendungen de...