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Veräußerung von GmbH-Anteilen zwischen Ehegatten zur Vermeidung eines künftigen Veräußerungsgewinns
(1) Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten liegt gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 37/03, EFG 2003 S. 1553) vor, wenn ein Ehegatte Anteile an einer GmbH an den anderen Ehegatten zum Nennwert überträgt, obschon er bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt, die GmbH-Anteile zu einem möglichst günstigen – jedenfalls nicht unter dem Nennwert liegenden – Preis zu veräußern, um damit die Entstehung eines Veräußerungsgewinns gem. § 17 EStG zu verhindern. (2) Schmiergeldzahlungen seien nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zur Aufrechterhaltung der Dividendenfähigkeit der Kapitalgesellschaft abziehbar, wenn sie eine Holding- und Verwaltungsgesellschaft beträfen und der die Schmiergelder Zahlende an den Toc...