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Beratungspflichten des Steuerberaters bei der Gehaltsfestsetzung
Die Gehaltsbestimmung als solche ist Sache des Arbeitgebers, nicht des StB. Zu den Aufgaben des mit der Lohnbuchführung vertrauten StB zählt grundsätzlich nicht die Einbeziehung der betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelungen in die Gehaltsbestimmungen. Auch bei langjährigen Mandatsbeziehungen trifft den StB keine Verpflichtung zum Hinweis auf tarifvertragliche Entgeltbestimmungsregeln (so , NWB-EN 136/2003).▶VT 330/03