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Betriebsübertragung im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten
(1) Verpflichtet sich der Stpfl. in einem Vertrag zur Regelung von Scheidungsfolgen, seinen bislang verlustbringenden Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt nach Zurückführung der betrieblichen Kredite schuldenfrei auf seinen Ehegatten zur Weiterführung durch diesen zu übertragen, hat er fortan keine Gewinnerzielungsabsicht, wenn er bis zur Übertragung auch bei Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns keinen Totalgewinn erzielen kann. (2) Die Übertragung eines Betriebs zwischen Ehegatten aufgrund eines Vermögensauseinandersetzungsvertrags im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft ist ein entgeltliches Geschäft (Anschluss an , BStBl II S. 389; Bezug: § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 2 EStG; §§ 1372 ff. BGB).▶VT 277/03
▶Praxishinweise: B...