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Keine umqualifizierende Wirkung einer nur geringfügigen gewerblichen Beteiligung
Einnahmen einer Personengesellschaft aus der Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft i. H. von weniger als 1,25 v. H. der übrigen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung führen gem. nrkr. (BFH-Az.: IX R 53/01, EFG 2002 S. 129) entsprechend der BFH-Rechtsprechung zu geringfügiger originär gewerblicher Tätigkeit nicht zur Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.