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Häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung durch einen angehörigen Arbeitnehmer
Die Frage, ob die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3 EStG unterliegen, wenn der vom Stpfl. beschäftigte Ehegatte die von ihm geschuldete Arbeitsleistung ausschließlich in dem häuslichen Arbeitszimmer (hier Büroraum im Keller des Wohnhauses) erbringt, beantwortet der BFH in seinem Beschluss vom - XI B 9/02 (n. v.) dahin gehend, dass sich der Umfang der beruflichen oder betrieblichen Nutzung i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG aus der Sicht desjenigen bestimmt, der den Abzug begehrt.▶VT 221/03
▶Praxishinweise: Dies war im Streitfall der Arbeitgeber-Ehegatte, der seine Frau für Büroarbeiten im Zusammenhang mit seinem Friseursalon angestellt hatte. Er begehrte, die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer in voller Höhe als Betriebsausgaben bei sein...