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Einkommensteuer; | Ablösung eines Nießbrauchsrechts an einem Grundstück (§§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1a EStG)
Handelt es sich beim Verzicht auf den Nießbrauch um ein Veräußerungsgeschäft oder zumindest um einen ,,veräußerungsähnlichen Vorgang'', sind die Aufwendungen zur Ablösung grds. Anschaffungskosten. Stellt sich der Verzicht auf den Nießbrauch als (unentgeltliche) Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen dar, sind die wiederkehrenden Leistungen eine private Versorgungsrente, die entweder als Leibrente oder als dauernde Last zu behandeln ist. Für die Annahme einer Abänderbarkeit der wiederkehrenden Leistungen reicht eine Bezugnahme auf § 323 ZPO nicht aus, wenn die Höhe der Leistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht wird, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen. Können die versprochenen wiederkehrenden Leistungen nicht aus den Erträgen des übergebenen Rechts erbracht w...