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StuB 3/2005 S. 130

Erweiterter Verlustausgleich des Kommanditisten bei Bestehen einer Unterbeteiligung

(1) Der erweiterte Verlustausgleich gem. § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG bestimmt sich gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 47/04, EFG 2004 S. 131S. 1514) nach der handelsrechtlichen Außenhaftung. Die Unterbeteiligung an einem Kommanditanteil, die für die handelsrechtliche Außenhaftung des Kommanditisten außer Betracht bleibt, mindert auch den erweiterten Verlustausgleich des Kommanditisten nicht. (2) „Ausschluss der Vermögensminderung” i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 3 EStG liegt vor, wenn das Haftungsrisiko für den Kommanditisten ähnlich wie nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrags praktisch nicht mehr besteht. (3) Ein bloßer Freihalte- oder Regressanspruch, den ein Kommanditist aufgrund eines Unterbeteiligungsvertrags gegen den Unterbeteiligten dann haben wird, wenn s...

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