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Zum Entnahmegewinn bei Übernahme junger GmbH-Anteile durch nahe Angehörige des Besitzgesellschafters
Wird im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer GmbH einem Angehörigen ermöglicht, neue Stammanteile zu erwerben, liegt gem. nrkr. (BFH-Az.: III R 35/04, EFG 2004 S. 1817) zwischen dem Wert des übernommenen Anteils und der zu erbringenden Gegenleistung eine Entnahme, wenn die zum Bezug berechtigenden Altanteile zu einem Betriebsvermögen gehören und der neue Geschäftsanteil im Privatvermögen gehalten wird (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 1, 17 EStG; § 55 GmbHG).▶NWB AAAAB-26871