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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 2277/00 E EFG 2004 S. 1817

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 1 Satz 3

Verbilligter Anteilserwerb durch Angehörigen im Zuge einer Kapitalerhöhung bei Betriebs-GmbH als Entnahme

Leitsatz

Ermöglicht der Inhaber des Besitzunternehmens im Zuge einer Kapitalerhöhung bei der Betriebs-GmbH einem Angehörigen (Nur-Betriebsgesellschafter), einen Teil des zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehörenden Anteils an der Betriebs-GmbH gegen Leistung einer unter dem Wert des übernommenen Anteils liegenden Einlage (Nennwert) zu übernehmen, so kann die Zurechnung eines Entnahmegewinns im Umfang der übergegangenen stillen Reserven nicht deshalb unterbleiben, weil durch den Anteilserwerb im Privatvermögen eine wesentliche Beteiligung i.S.d. § 17 EStG begründet wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 366 Nr. 7
DStRE 2004 S. 1332 Nr. 22
EFG 2004 S. 1817
EFG 2004 S. 1817 Nr. 24
AAAAB-26871

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.06.2004 - 8 K 2277/00 E

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