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StuB 3/2002 S. 151

Pflicht der Bank zur Risikoaufklärung bei Erwerb von Reverse Convertibles

Nach dem nrkr. (ZIP 2001 S. 1369 = WM 2001 S. 1369 = NJW-RR 22/2001 S. 1555) ist der Käufer beim Erwerb von „Reverse Convertibles” – wie in Fällen des Optionserwerbs- und Warentermindirektgeschäfts sowie des Stillhalteroptionsgeschäfts – schriftlich über die damit verbundenen Risiken aufzuklären.

Praxishinweise: (1) Mit vorliegender Entscheidung, die für große Medienresonanz gesorgt hat (s. FAZ vom S. 25 u. 26 sowie vom S. 33 ) scheint sich nunmehr zur Frage der zivilrechtlichen Einordnung der Reverse Convertibles (umgekehrte Aktienanleihen mit Andienungsrecht) eine ebensolche Kehrtwende anzubahnen, wie sie sich in steuerlicher Hinsicht bereits durch das (StuB 2001 S. 355) dahingehend vollzogen hatte, dass diese strukturierten Kapitalmarktprodukte nicht mehr länger analog zu den traditionellen festverzinslichen Anleihen zu behandeln sind, sondern als Finanzinnovation i. S. des

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