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Sonderbetriebsvermögen II bei Betriebsaufspaltung
(1) Anteile an Kapitalgesellschaften können gem. nrkr. EW (BFH-Az.: II R 35/04, EFG 2004 S. 1372) auch Sonderbetriebsvermögen II sein, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände im Einzelfall ergibt, dass der Anteilserwerb durch Mitunternehmer im Interesse der Personengesellschaft erfolgte und erhebliche Anzeichen für eine Eingliederung vorhanden sind. (2) Bei einer Betriebsaufspaltung ist in die Beurteilung des Interesses der Besitzpersonengesellschaft auch das Interesse der Betriebskapitalgesellschaft am Anteilsbesitz einzubeziehen. Übernimmt die Beteiligungsgesellschaft Aufgaben der Betriebskapitalgesellschaft, spricht dieses für einen Erwerb auch im Interesse der Personengesellschaft. Tätigt die Beteiligungsgesellschaft ...