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Grundstücksrecht; | Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung
Der Geltungsbereich einer örtlichen Baumschutzsatzung wird durch die in entsprechenden Satzungen übliche Formulierung ,,Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne'' hinreichend bestimmt ( 2 Ss [OWi] 171/95; ebenso OVG NW NWVBL 1994, 140 = NVwZ-RR 1993, 613; gegen OLG Hamm NWVBL 1993, 314).