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Schadenersatzverpflichtung eines ungetreuen Arbeitnehmers gegenüber Arbeitgeber als Verbindlichkeit
Ein Stpfl., der durch strafbare Handlungen gegenüber seinem Arbeitgeber Wirtschaftsgüter erlangt hat, die er auf eigene Rechnung verwertet, kann gem. rkr. , G (EFG 2001 S. 1291) hierdurch die Tatbestandsmerkmale eines Gewerbebetriebs erfüllen. Entdeckt der Arbeitgeber diese Straftat, so stellt die nunmehr erkennbare Schadenersatzverpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber für den Stpfl. eine betriebliche Verbindlichkeit dar, die auch durch Zahlungsschwierigkeiten grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Diese mindert den aus der Verwertung der Wirtschaftsgüter erzielten Gewinn und ist – bei verbleibendem Verlust – einkommensteuerlich in frühere Veranlagungszeiträume zurückzutragen, soweit noch keine Festsetzungs-(teil-)verjährung ei...