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Hinweis auf Gewerbesteuerpflicht bei Unternehmensumwandlung
Ist das Umwandlungssteuerrecht Gegenstand einer steuerlichen Beratung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Unternehmensveräußerung und weist der steuerliche Berater dabei nicht auf die Gewerbesteuerpflicht gem. § 18 Abs. 4 UmwStG hin, liegt in dem Unterlassen des Hinweises eine Pflichtverletzung. Die Unkenntnis der Regelung des § 18 Abs. 4 UmwStG und die mögliche Komplexität des Umwandlungssteuerrechts entlasten den steuerlichen Berater nicht (§ 249 BGB; , GmbHR 2003 S. 1440).▶VT 50/04