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Zulassung zur StB-Prüfung nach Regelstudienzeit
Ein an der Universität der Bundeswehr mit einer Regelstudienzeit von neun Trimestern abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium entspricht gem. rkr. (EFG 2002 S. 1328) nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 StBerG einem Studium mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern (entschieden mit Bezug auf § 36 Abs. 1 Nr. 1 StBerG).▶VT 73/03