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Personelle Verflechtung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung
Im Beschluss vom - III B 34/02 (n. v.) äußert sich der BFH zu den Voraussetzungen einer personellen Verflechtung, die für eine kapitalistische Betriebsaufspaltung erforderlich ist, dahin gehend, dass diese nach ständiger Rechtsprechung nur gegeben ist, wenn die Besitzgesellschaft entweder selbst oder wenigstens mittelbar zu mehr als 50 % an der Betriebsgesellschaft beteiligt ist. Es genüge nicht, wenn an den beiden Kapitalgesellschaften dieselben Gesellschafter beteiligt seien.▶VT 10/03
▶Praxishinweise: Diese Aussage beruht darauf, dass lediglich gesellschaftsrechtliche Anteile an einer GmbH eine Beteiligung an ihr vermitteln können. Der BFH verweist insoweit auf die §§ 5 und 14 GmbHG. Sonstige Maßnahmen, wie z. B. eine Darlehensgewährung, könnten keine Beteili...