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StuB 1/2003 S. 32

Betriebsaufspaltung – Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

Im Urteil vom 18. 9. 2002 - X R 4/01 (n. v.) hat der BFH noch einmal die Kriterien für die Annahme einer sachlichen Verflechtung durch Vermietung eines Grundstücks zusammengestellt. Dabei komme es allein auf die wirtschaftliche Bedeutung des Grundstücks für das Betriebsunternehmen an. Ein Betriebsgrundstück, das für das Betriebsunternehmen keine oder nur eine geringe wirtschaftliche Bedeutung habe, stelle deshalb keine wesentliche Betriebsgrundlage dar.▶VT 9/03

Praxishinweise: Im Streitfall ging es um die Frage, ob ein Gesellschafter einer GmbH, der zunächst 75 % der Anteile an der GmbH hielt und dieser ein Grundstück vermietete, einen Aufgabegewinn nach § 16 Abs. 3 EStG erzielte, als er 25 % der Anteile an der GmbH veräußerte. Das FA hatte dies mit der Begründung angenommen, d...

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