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Einkommensteuer; | Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH durch Übertragung und Verpflichtung zur Rückübertragung (§ 17 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Wird ein Geschäftsanteil an einer GmbH von einem wesentlich Beteiligten auf einen Dritten zum Nominalwert übertragen mit der Verpflichtung einer Rückübertragung im Falle des Ausscheidens des Erwerbers unter Beschränkung der Abfindung auf den ab dem Erwerbszeitpunkt eintretenden Wertzuwachs, so steht dies der Annahme eines Veräußerungsgeschäfts nicht entgegen. Maßgebend für das Vorliegen einer Veräußerung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist das zugrundeliegende zivilrechtliche Rechtsgeschäft. (2) Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält. Im Rahmen der stichtagsbezogenen Gewinnermittlung ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auch der wi...