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StuB Nr. 16 vom Seite 738

Kündigung wegen Insolvenzverschleppung

Ein Insolvenzverwalter des Vermögens einer GmbH ist befugt, einen wichtigen Grund für eine von der GmbH vor Insolvenzeröffnung erklärte außerordentliche Kündigung (§ 626 Abs. 1 BGB) des Anstellungsvertrags ihres Geschäftsführers nachzuschieben. Eine schuldhafte Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer GmbH berechtigt diese zur Kündigung seines Anstellungsvertrags aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB). Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt nicht vor Beendigung des pflichtwidrigen Dauerverhaltens (, ZInsO 2005 S. 762).

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