Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 16 vom Seite 725

Voraussetzung: objektiv feststellbarer Zusammenhang mit zukünftigen steuerpflichtigen Einnahmen

von Dipl.-Finw. Markus Keuthen, Düsseldorf

Verfügt der Stpfl. noch nicht über steuerpflichtige Einnahmen, können seine Aufwendungen nur als vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Da es an einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen fehlt, bedarf es eines objektiv feststellbaren Zusammenhangs mit zukünftigen Einnahmen, wobei dieser bereits im Zeitpunkt der Verausgabung hinreichend konkret sein muss (vgl. BFH, BStBl 2003 II S. 403, m. w. N.). In jüngster Vergangenheit nehmen einige Finanzämter diesen nur dann an, wenn die Aufwendungen in einem konkreten Zusammenhang mit einer genau bezeichneten Tätigkeit des Stpfl. stehen. So hatte sich das FG Baden-Württemberg (EFG 2005 S. 860) mit der Frage zu beschäftigen, ob die Aufwendungen des Stpfl. für ein Studium der Wirtschaftswissenschaften als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig seien. Das FA hatte dies verneint, weil der Stpfl. nicht schon zu Beginn seines Studiums sagen konnte, in welchem spezifischen Bereich (Vertrieb, Rechnungswesen etc.) er später tätig werden wolle. Eine Einordnung in eine Einkunftsart sei so nicht möglich. Richtigerweise ist die Zuordnung zu einer bestimmten Einkunftsart nicht erforderlich (BFH/NV 2004 S. 174). Zwar bedarf es mangel...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen