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StuB Nr. 11 vom Seite 495

Streitpunkte zur Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen bei Beteiligungen

von Dipl.-Finw. StB Siegfried Wagner, Ratingen
Die Kernfragen:
  • Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei der Abzugsbeschränkung nach § 3c Abs. 1 EStG?

  • Welche Wirkungen sind mit der Abzugsbeschränkung des § 8b Abs. 5 KStG verbunden?

  • Welche Änderungen sind bei Vergütungen bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung zu beachten?

I. Die Systematik der Abzugsbeschränkungen von Finanzierungsaufwendungen bei Beteiligungen

Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind die Abzugsbeschränkungen isoliert, in ihrem Zusammenspiel oder in Konkurrenz zueinander und in ihren Anwendungszeiträumen. Den Abschluss bildet die Frage der neugefassten Abzugsbeschränkungen nach ihrer EU-Verträglichkeit.

1. Die Abzugsbeschränkung des § 3c Abs. 1 EStG

Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden (§ 3c Abs. 1 EStG). Dem Wortlaut nach und isoliert betrachtet ist § 3c Abs. 1 EStG sowohl auf Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, insbesondere auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb („Betriebsausgaben”), als auch auf die übrigen Einkünfte i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG, insbesondere auf Einkünfte aus Kapitalvermögen („Werbungskosten”), anwendbar, es sei denn, die allgemeine Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG wird durch...

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