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StuB Nr. 24 vom Seite 1123

Auswirkungen der Aufdeckung einer vGA bei der Kapitalgesellschaft und ihren Anteilseignern

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Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) werden bei Kapitalgesellschaften ab dem VZ 2001 mit einer KSt von 25 % belastet (§ 23 Abs. 1 KStG; für vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahre vgl. § 34 Abs. 2 KStG). Beim Anteilseigner ist die vGA nach dem Halbeinkünfteverfahren zur Hälfte zu erfassen (§ 3 Nr. 40d EStG). Es ist gefragt worden, ob der formell und materiell bestandskräftige ESt-Bescheid des Anteilseigners geändert werden kann, um die Umqualifizierung bisher voll versteuerter Einkünfte in eine vGA berücksichtigen zu können.

Beispiel: A ist Gesellschafter und Geschäftsführer der X-GmbH. Sein Gehalt beträgt lt. Anstellungsvertrag 250 000 € pro Jahr. Bei der Gewinnermittlung 2003 berücksichtigt die GmbH den Lohnaufwand als Betriebsausgabe und stellt ihrem Geschäftsführer eine entsprechende LSt-Karte aus. A erklärt den Arbeitslohn von 250 000 € in seiner ESt-Erklärung 2003 als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG). Der Arbeitslohn wird im ESt-Bescheid 2003 entsprechend berücksichtigt. Der Bescheid wird formell und materiell bestandskräftig.

Im Rahmen einer späteren Außenprüfung bei der GmbH sieht das FA das vereinbarte Gehalt jedoch als zu hoch an und versteuert 100 000 € als vGA. Der KSt-Bescheid der GmbH wird nach § 164 Abs. 2 AO geänd...

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