Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitgeberaufwendungen für Pkw-Sicherheitstrainings
(OFD Koblenz, Kurzinfo LSt Nr. 074/03 vom 22. 10. 2003 - S 2334 A)
Häufig bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Teilnahme an Pkw-Sicherheitstrainings an, die z. B. vom ADAC, ACE, Deutsche Verkehrswacht und TÜV durchgeführt werden. Die Kosten werden von den Arbeitgebern getragen. Die Teilnahme an den Sicherheitskursen erfolgt i. d. R. während der Arbeitszeit. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gehören Vorteilszuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer nur dann nicht zum Arbeitslohn, wenn sie in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse erfolgen. Sie dürfen weder das Ziel der Entlohnung haben, noch darf der Arbeitnehmer sie als Frucht seiner Dienstleistung auffassen. Die Zuwendungen müssen sich lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Werden die Sicherheitstrainings für Berufskraftfahrer durchgeführt, kann ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers regelmäßig unterstellt werden. Vom Arbeitgeber finanzierte Pkw-Sicherheitstrainings können, auch wenn sie sich an Nicht-Berufskraftfahrer richten, im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse liegen, wenn sich aus den betrieblichen Umständen und insbesondere dem Teilnehmerkreis ein besonderer Bezug zu dienstlichen ...