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StuB Nr. 24 vom Seite 1111

Grundzüge der gesellschafterbezogenen Grunderwerbsteuer

von Dipl.-Kfm. Dr. iur. Gregor Nöcker, Ascheberg
Die Kernfragen:
  • Welche Bereiche der Grunderwerbsteuer sind problembehaftet?

  • Welche Auswirkung hat eine Umstrukturierung im Gesellschafterbestand?

  • Welche Änderungen des Gesellschafterbestands können eintreten?

I. Einleitung

§ 1 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass die dort aufgeführten Erwerbsvorgänge der Grunderwerbsteuer (GrESt) unterliegen, soweit sie sich auf ein Grundstück beziehen. Der typische Fall eines grunderwerbsteuerlichen Tatbestands ist der Kauf eines Grundstücks (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Auch die weiteren Fälle, etwa das Meistgebot im Zwangsvollstreckungsverfahren (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG) oder die Abtretung eines Übereignungsanspruchs an einem Grundstück (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG) betreffen Fälle, bei denen es letztlich um einen Eigentümerwechsel bei einem Grundstück geht. Diese Sachverhalte, die i. d. R. auch der Einschaltung eines Notars bedürfen (hinsichtlich der notariellen Beurkundung von Grundstücksgeschäften vgl. § 311b BGB), werden in der Praxis sowohl von Berater- als auch von Verwaltungsseite problemlos erkannt und steuerlich richtig erfasst, da es einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bedarf.

Problematisch erscheint der Bereich der sog. fingierten Grundstückserwerbe. Hierzu gehören die Fälle des Gesellschafterwechsels bei Gesamthandsgemeinschaften (§ 1 Abs. 2a GrEStG) und die Anteil...

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