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Angabepflichten für Ertragsteuern nach IAS und deren Generierung im Finanz- und Rechnungswesen
Welche grundsätzlichen Unterschiede bestehen zwischen IAS und HGB hinsichtlich der Berichterstattung im Anhang?
Welche Positionen sind davon betroffen?
Welche Aufgabe erfüllt die Überleitungsrechnung?
I. Einführung
Trotz einer Vielzahl von Monografien und Beiträgen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden zwischen HGB und IAS wendet sich die Literatur dem Problem der Generierung von Daten für den Anhang (notes) im IAS-Jahresabschluss bislang kaum zu. Die für die Aufstellung eines IAS-Anhangs benötigten (und teilweise auch offen zu legenden) Informationen sind weitaus umfangreicher und beinhalten in erheblichem Umfang Informationen, die aus einer Finanzbuchhaltung, welche die Aufstellung einer IAS-Bilanz und IAS-GuV gestattet (vgl. IAS 1.66 und IAS 1.75), nicht generiert werden können. Einen – im Vergleich zum HGB – besonderen Schwerpunkt der IAS-Anhangangaben bilden die Offenlegungspflichten zu den Ertragsteuern.
Vor dem Hintergrund der weiterhin zunehmenden Tendenz zur Internationalisierung des externen Rechnungswesens sollen im Folgenden die besonderen Angabepflichten für Ertragsteuern vorgestellt und zugleich die Möglichkeiten zu deren Generierung aufgezeigt werden.