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StuB Nr. 23 vom Seite 1057

Ertragsrealisierung bei der Veräußerung von Immobilien nach IAS 18

von Dipl.-Betriebsw. (FH) Martin Beck, München
Die Kernfragen:
  • Welche Anforderungen stellt IAS 18 an die Ertragsrealisierung?

  • Wie sind Erlös- oder Renditegarantien im Allgemeinen bzw. Mietgarantien im Besonderen hinsichtlich der Ertragsrealisierung zu beurteilen?

  • Welche Auswirkungen haben Mehrkomponentenverträge auf die Ertragsrealisierung?

I. Einleitung

1. Zielsetzung und Anwendungsbereich

Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften nach deutschen handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsstandards beinhalten teilweise unterschiedliche Anforderungen. Die Ertragsrealisierung nach IFRS ist in IAS 18 „Revenue” geregelt. Zielsetzung des Standards ist zum einen die Bestimmung des Zeitpunkts der Realisierung von Erträgen sowie zum anderen die Konkretisierung der realisierten Erträge der Höhe nach.

IAS 18 bezieht sich ausschließlich auf die Realisierung von Erträgen, die unmittelbar aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren (revenue [F.74]). Somit werden Erträge, die aus sonstigen unternehmerischen Aktivitäten stammen (gains), bspw. Erträge aus Wertaufholungen oder aus der Auflösung von Rückstellungen, als andere Erträge qualifiziert (F.75) und vom Anwendu...

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