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StuB Nr. 23 vom Seite 1041

Betriebliche Altersversorgung: Steuerliche Änderungen des § 3 Nr. 63 EStG

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf
Die Kernfragen:
  • Welche Änderungen ergeben sich bei der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG?

  • Worauf ist bei der Pauschalierungsregelung nach § 40b Abs. 1 und 2 EStG hinzuweisen?

  • Was ist bei der Günstigerprüfung im Rahmen der Umwandlung von laufendem Arbeitslohn zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung zu beachten?

I. Vorbemerkungen

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung treten – bedingt durch das Alterseinkünftegesetz – zum Jahreswechsel gravierende Änderungen ein, auf die nachfolgend eingegangen wird. Folgende Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung stehen aber weiterhin zur Verfügung:

II. Finanzierungsformen der betrieblichen Altersversorgung

1. Allgemeines

Die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung ist auf drei unterschiedlichen Wegen möglich:

  • ausschließlich durch den Arbeitgeber;

  • durch Entgeltumwandlung;

  • durch Eigenbeiträge des Arbeitnehmers (nur bei Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung; vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG).

2. Entgeltumwandlung

Die steuerlichen Regelungen für die betriebliche Altersversorgung unterscheiden sich zum Teil erheblich von den Regelungen für die private Altersver...

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Betriebliche Altersversorgung: Steuerliche Änderungen des § 3 Nr. 63 EStG

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