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StuB Nr. 23 vom Seite 1091

Geschenk- und Bewirtungsaufwendungen im Zusammenhang mit Incentive-Reisen

(OFD Münster, Kurzinformation ESt Nr. 43/2003 vom 2. 10. 2003)

Nach dem (BStBl I S. 1192) dienen Incentive-Reisen und die damit zusammenhängenden einzelnen Veranstaltungen allgemein-touristischen Interessen. Zur Behandlung der Aufwendungen bei dem die Reiseleistung gewährenden Unternehmen wird – im Hinblick auf Prüfungsfeststellungen des Bundesrechnungshofes – auf Folgendes hingewiesen:

a) Aufwendungen für Geschäftspartner

Die ertragsteuerliche Behandlung der Aufwendungen ist davon abhängig, ob die Reise als zusätzliche Gegenleistung für eine Leistung des Geschäftspartners gewährt oder ob die Reise im Rahmen der Förderung der allgemeinen Geschäftsbeziehungen durchgeführt wird:

Die Kosten sind beim gewährenden Unternehmen grundsätzlich in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Reise als zusätzliche Gegenleistung für eine Leistung des Geschäftspartners gewährt wird. In diesen Fällen sind lediglich die Einschränkungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG (Abzug von Bewirtungskosten nur in Höhe von 80 %) und des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG (Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen bei Unterbringung in einem eigenen Gästehaus) zu beachten.

Wird die Reise dagegen durchgeführt, um allgemein Geschäftsbeziehungen anzuknüpfen, zu erhalten oder zu verbessern, handelt es sich um ein Gesch...

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