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„Enhanced Business Reporting” – aktuelle Bestrebungen des AICPA im Bereich der externen Rechnungslegung
Die Initiative des AICPA, mit den Stakeholdern kommunizierende Unternehmen mittels eines EBR-Rahmenkonzepts zu einer verstärkten Berichterstattung leistungsorientierter, zukunftsbezogener und anderer entscheidungsrelevanter Informationen anzuhalten, ist grundsätzlich zu befürworten.
Da die Informationen nicht nur inhaltliche Relevanz aufweisen müssen, sondern auch verlässlich sein sollten, wird eine Prüfung bzw. prüferische Durchsicht dieser Informationen als eine notwendige Maßnahme für die Akzeptanz seitens der Stakeholder angesehen.
Enhanced Business Reporting kann einen Beitrag zu einer gemeinsamen Kultur der Verantwortlichkeit und zur Überwindung der Vertrauenskrise im Bereich der Unternehmenspublizität leisten.
I. Einleitung
Im Zuge der Internationalisierung der Unternehmenstätigkeit gewinnt eine harmonisierte Rechnungslegung zunehmend an Bedeutung, um den gestiegenen Informations- und Transparenzansprüchen der verschiedenen Gruppen von Stakeholdern zu genügen. Bezüglich der beiden weltweit konkurrierenden Rechnungslegungsnormen der US-GAAP und der IFRS hatten das FASB und das IASB diese Harmonisierungsabsicht im Rahmen des sog. „Norwalk-Agreements” vom bekräftigt...