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StuB Nr. 22 vom Seite 1040

Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

Wohnungsleerstand ist für Vermieter in zahlreichen Regionen Deutschlands ein dramatisch wachsendes Problem. Wer für seine Immobilie, die er nicht selbst nutzen kann oder will, keinen Mieter findet, wird sich bald Gedanken über den Verkauf des Objekts machen. Die gleichzeitige Suche nach Mieter oder Käufer hat in einem vom BFH zu entscheidenden Fall (Urteil vom  - IX R 102/00, Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, EFG 2001 S. 427) jedoch dazu geführt, dass das FA die Werbungskosten nicht mehr anerkennen wollte, da dem Stpfl. die Einkünfteerzielungsabsicht gefehlt habe.

In dem zu entscheidenden Fall war der Kläger Eigentümer einer Wohnung, die bis März 1995 vermietet war und anschließend leer stand. Der Kläger bemühte sich durch Zeitungsanzeigen sowohl um eine erneute Vermietung als auch um den Verkauf der Wohnung. In seiner ESt-Erklärung für das Streitjahr 1996 machte er für die Wohnung einen Werbungskosten-Überschuss bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. H. von 12 856 DM geltend. Das FA berücksichtigte den Werbungskosten-Überschuss mit der Begründung nicht, dass dem Kläger wegen gleichzeitiger und gleichrangiger Verkaufs- und Vermietungsabsicht die erforderliche Einkünfteerzielungsabsich...

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