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Aus der IDW-Facharbeit
(1) Das IDW hat den IDW-Prüfungsstandard zur Abschlussprüfung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen (IDW PS 331, WPg 2003 S. 999) verabschiedet. Gegenstand dieses Prüfungsstandards ist neben den verschiedenen Arten der Auslagerung von Teilen der Rechnungslegung und der Einschätzung der Bedeutung der Tätigkeit des Dienstleistungsunternehmens für die Abschlussprüfung auch die Beurteilung des Kontrollrisikos.
(2) Mit Stand vom hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW den Prüfungsstandard PS 450 „Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen” neu verabschiedet und in WPg 2003 S. 1127 veröffentlicht. PS 450 vom ersetzt den Standard i. d. F. vom und behandelt u. a. neben allgemeinen Grundsätzen für die Erstellung von Prüfungsberichten Fragen zum Prüfungsauftrag, zu grundsätzlichen Feststellungen zur Lage des Unternehmens, zu entwicklungsbeeinträchtigenden oder bestandsgefährdenden Tatsachen, zu Unregelmäßigkeiten, zu Art und Umfang der Prüfung. Darüber hinaus werden die Unterzeichnung und Vorlage des Prüfungsberichts sowie der Bericht bei Konzernabschlussprüfungen näher erläutert.
(3) Ferner hat der HFA des IDW mit Stand vom den Prüfungsstandard PS 345 „