Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundzüge des neuen gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens
I. Entstehungsgeschichte und Zweck der Novelle
Zum ist das Gesetz zur Neuordnung des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneuordnungsgesetz [SpruchG]; BGBl I S. 838) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollen Mängel des bis dato geltenden Spruchverfahrensrechts beseitigt werden. Das Spruchverfahren selbst ist keine Neuentwicklung, sondern ein wichtiger Rechtsbehelf für Aktionäre zur Korrektur von gesellschaftsrechtlichen Abfindungsentscheidungen, hier insbesondere abfindungswertbezogener Informationsrechte. Bereits 1936 wurde das Spruchverfahrensrecht im Umwandlungsrecht eingeführt (3. DVO vom zum Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom , RGBl I S. 1003) und 1965 auch für das AktG übernommen (§§ 304 ff. AktG, §§ 305 ff. UmwG). Weitaus problematischer war jedoch die überlange Verfahrensdauer von Spruchverfahren, die durchschnittlich bei fünf Jahren lag, da regelmäßig umfangreiche Feststellungen zur Unternehmensbewertung durch Sachverständige erforderlich wurden. Wesentliches Ziel der gesetzlichen Neuordnung ist daher in erster Linie die Herbeiführung einer spürbaren Verfahrensbeschleunigung. Auf vor dem anhängige Spruchverfahren ist das bisherige Recht anzuwenden, d. h. die Regelun...